Leistungs- und Festpreisbedingungen
Diese Hinweise erläutern unsere öffentlichen Aussagen zu Festpreis und Fehlerbehebung für Geschäftskunden.
Was der Festpreis umfasst
Der Festpreis gilt für den im Angebot einschließlich seiner Anlagen beschriebenen Leistungsumfang. Haben wir diesen Umfang falsch eingeschätzt, berechnen wir den daraus entstehenden Mehraufwand nicht zusätzlich.
Wie wir Änderungswünsche behandeln
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs setzen wir erst nach einem separaten, transparenten Angebot und Ihrer ausdrücklichen Freigabe um.
Drei Monate priorisierte Fehlerbehebung
In den ersten drei Monaten nach der vereinbarten Abnahme beheben wir reproduzierbare Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang kostenlos und vorrangig.
Vertragliche Mängelrechte
Die dreimonatige Fehlerbehebung ergänzt die vertraglich vereinbarten Mängelrechte und schränkt sie nicht ein. In unseren B2B-Standardverträgen beträgt deren Dauer 12 Monate; maßgeblich bleibt der konkrete Vertrag.
Diese Seite erläutert unsere Werbeaussagen. Verbindlich sind das individuelle Angebot, seine Anlagen und der geschlossene Vertrag.